Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist:
Kath. Burschenverein Babensham St. Martinus e.V.
E-Mail: vorstandschaft@bv-babensham.de

vertreten durch den 1. Vorstand:
Ludwig Hofbauer
Altbabensham 2
83547 Babensham
Tel.: +49 176 84295917

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Burschenverein Babensham verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  • Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum fest gespeichert. Im Zuge der Kontaktpflege wird auch die Angabe der Telefon- und Mobilfunknummer gespeichert, sofern diese vom Mitglied angegeben wurden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

Berechtigte Interessen des Vereins

Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen veröffentlichen wir möglicherweise Fotos und Videos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf unserer Homepage und übermitteln Fotos und Videos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien.

Fotos einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos und Videos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos / Videos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt.

Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

Fotos einzelner Personen oder weitere Daten werden nur mit Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht/übermittelt (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

Speicherdauer

  • Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
  • Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindungen, Lastschriften, Buchungen) werden nach 10 Jahren gelöscht.
  • Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 8 Wochen gelöscht.
  • Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Einwilligungen

Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an vorstandschaft@bv-babensham.de gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), oder Löschung (Art. 17 DS-GVO), oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzafsichtsbehörde zu.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Grundlage für die Mitgliedschaft ist die Beitrittserklärung und die damit erfolgte Speicherung gemäß Punkt 2.

Ende der Informationspflicht

Stand: Mai 2018